Anhang VI – Informationen über Prioritäten für die Zusammenarbeit zwischen den Betreibern und Eigentümern und den zuständigen Behörden gemäß Artikel 19 Absatz 7

DIR_2013_30 · über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG

Die Aspekte, die im Hinblick auf die Festlegung von Prioritäten für die Entwicklung von Normen und Leitlinien in Betracht kommen, müssen der Verhütung schwerer Unfälle sowie der Begrenzung der Folgen dennoch eingetretener schwerer Unfälle praktische Wirkung verleihen. Zu diesen Aspekten gehört unter anderem Folgendes:
a)Verbesserung der Bohrlochintegrität, des Bohrlochkontrollgeräts und der Barrieren sowie Überwachung ihrer Wirksamkeit;
b)Verbesserung des Primärrückhaltesystems („primary containment“);
c)Verbesserung des Sekundärrückhaltesystems („secondary containment“), das die Eskalation eines drohenden schweren Unfalls, z. B. eines Bohrloch-Blowouts, schon bei den ersten Anzeichen begrenzt;
d)zuverlässige Entscheidungsprozesse;
e)Management und Beaufsichtigung von Aktivitäten, die mit ernsten Gefahren behaftet sind;
f)Fachkompetenz der Personen in Schlüsselpositionen;
g)wirksames Risikomanagement;
h)Zuverlässigkeitsbewertung sicherheits- und umweltkritischer Systeme;
i)wichtige Leistungsindikatoren;
j)wirksame Integration von Sicherheits- und Umweltmanagementsystemen zwischen Betreibern und Eigentümern und anderen Einrichtungen, die an Erdöl- und -Erdgasaktivitäten beteiligt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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