Art. 22 – Vertrauliche Meldung von Sicherheitsbedenken

DIR_2013_30 · über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG

(1)Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständige Behörde Mechanismen dafür einrichtet, dass a) Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und des Umweltschutzes im Zusammenhang mit Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten vertraulich — von jeder beliebigen Quelle — gemeldet werden können und b) diesen Meldungen unter Wahrung der Anonymität der Betroffenen nachgegangen wird.
(2)Die Mitgliedstaaten verlangen, dass Betreiber und Eigentümer ihren Beschäftigten und den im Zusammenhang mit dem Betrieb beschäftigten Auftragnehmern sowie deren Beschäftigten die Einzelheiten der nationalen Vorkehrungen für die Mechanismen gemäß Absatz 1 mitteilen und dafür sorgen, dass in entsprechenden Schulungen und Bekanntmachungen auf die Möglichkeit vertraulicher Meldungen hingewiesen wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 22 DIR_2013_30 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 22 DIR_2013_30 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.