ErwGr. 17

DIR_2013_30 · über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG

In der Union gibt es bereits Beispiele für die gute nationale Regulierungspraxis im Zusammenhang mit Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten. Diese werden jedoch in der Union nicht einheitlich angewandt, und bisher hat kein Mitgliedstaat alle bewährten Regulierungsverfahren zur Verhütung schwerer Unfälle oder zur Begrenzung der Auswirkungen auf das menschliche Leben, die menschliche Gesundheit und die Umwelt umfassend eingeführt. Um eine wirksame Regulierung sicherzustellen, die für höchste Sicherheitsstandards und Umweltschutz sorgt, sind bewährte Regulierungsverfahren erforderlich, die unter anderem dadurch erreicht werden können, dass die entsprechenden Aufgaben von einer zuständigen Behörde („zuständige Behörde“) übernommen werden, die auf die Ressourcen einer oder mehrerer nationaler Stellen zurückgreifen kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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