ErwGr. 21

DIR_2013_30 · über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG

Eine vollständige Abkopplung der zuständigen Behörde von der wirtschaftlichen Entwicklung natürlicher Offshore-Ressourcen ist möglicherweise unverhältnismäßig, wenn in einem Mitgliedstaat der Umfang der Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten sehr gering ist. In einem solchen Fall wäre von dem betreffenden Mitgliedstaat zu erwarten, dass er die geeignetsten alternativen Vorkehrungen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit und Objektivität der zuständigen Behörde trifft.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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