ErwGr. 23

DIR_2013_30 · über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG

Diese Richtlinie sollte unbeschadet der Bestimmungen anderer Unionsrechtsakte insbesondere auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit gelten, insbesondere der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (12) und der Richtlinie 92/91/EWG.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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