ErwGr. 40

DIR_2013_30 · über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG

Die Mitgliedstaaten sollten von Betreibern und Eigentümern entsprechend bewährten Verfahren verlangen, dass sie zur Unterstützung bewährter Regulierungsverfahren der zuständigen Behörde effektive Kooperationsbeziehungen zu dieser Behörde unterhalten und proaktiv höchste Sicherheitsniveaus gewährleisten, unter anderem auch dadurch, dass sie gegebenenfalls ohne Eingreifen der zuständigen Behörde bestimmte Aktivitäten aussetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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