ErwGr. 38

DIR_2013_30 · über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG

Auch wenn es nicht möglich sein kann, außerhalb der Union die Anwendung des Unternehmenskonzepts zur Verhütung schwerer Unfälle durchzusetzen, sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Betreiber und Eigentümer ihre Offshore-Erdöl- und Erdgasaktivitäten außerhalb der Union in ihrem Unternehmenskonzept zur Verhütung schwerer Unfälle dokumentieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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