ErwGr. 52

DIR_2013_30 · über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG

Bei den arktischen Gewässern handelt es sich um eine benachbarte Meeresregion von besonderem Interesse für die Union, die eine wichtige Rolle bei der Abmilderung des Klimawandels spielt. Die ernsten Umweltprobleme im Zusammenhang mit den arktischen Gewässern bedürfen besonderer Aufmerksamkeit, um den Umweltschutz in der Arktis bei allen Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten einschließlich der Exploration sicherzustellen, wobei dem Risiko schwerer Unfälle und der Notwendigkeit wirksamer Notfallmaßnahmen Rechnung zu tragen ist. Die Mitgliedstaaten, die dem Arktischen Rat angehören, werden ermutigt, die höchsten Standards in Bezug auf die Umweltsicherheit in diesem empfindlichen und einzigartigen Ökosystem zu fördern, beispielsweise durch die Schaffung internationaler Instrumente für Prävention, Einsatzbereitschaft und Reaktionsfähigkeit hinsichtlich Ölverschmutzungen in der arktischen Meeresumwelt oder durch Nutzung u. a. der Arbeiten der vom Arktischen Rat eingesetzten Task Force und der bestehenden Leitlinien des Arktischen Rates für Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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