ErwGr. 54

DIR_2013_30 · über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG

Wirksame Notfalleinsätze setzen ein sofortiges Handeln des Betreibers sowie Eigentümers und eine enge Zusammenarbeit mit den Notfalleinrichtungen der Mitgliedstaaten voraus, die während der weiteren Entwicklungen die Bereitstellung zusätzlicher Notfalleinsatzressourcen koordinieren. Diese Einsätze sollten zudem eine gründliche Untersuchung des Notfalls umfassen, die unverzüglich beginnen sollte, um so wenig relevante Informationen und Beweise wie möglich zu verlieren. Nach einem Notfall sollten die Mitgliedstaaten die entsprechenden Schlussfolgerungen ziehen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen ergreifen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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