ErwGr. 55

DIR_2013_30 · über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG

Es ist wichtig, dass alle einschlägigen Informationen, auch die technischen Daten und Parameter, für die spätere Untersuchung zur Verfügung stehen. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die relevanten Daten während der Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten erhoben werden und dass bei einem schweren Unfall relevante Daten gesichert werden und die Datenerhebung entsprechend ausgeweitet wird. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten den Einsatz geeigneter technischer Mittel fördern, um die Zuverlässigkeit und die Aufzeichnung der relevanten Daten zu fördern und ihre mögliche Manipulation zu verhindern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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