ErwGr. 13

DIR_2013_39 · zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik

Seit der Ableitung der Umweltqualitätsnormen für die 33 in Anhang X der Richtlinie 2000/60/EG enthaltenen prioritären Stoffe wurde eine Reihe von Risikobewertungen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates vom 23. März 1993 zur Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe (13), später ersetzt durch die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, durchgeführt. Um ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten und die Umweltqualitätsnormen entsprechend den neuesten wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen über Risiken für bzw. durch die aquatische Umwelt zu aktualisieren, sollten die Umweltqualitätsnormen für einige bestehende Stoffe überarbeitet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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