ErwGr. 14

DIR_2013_39 · zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik

Es wurden weitere Stoffe identifiziert, die ein erhebliches Risiko für bzw. durch die aquatische Umwelt auf Unionsebene darstellen, und gemäß den in Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 2000/60/EG aufgeführten Herangehensweisen als prioritär eingestuft; diese Stoffe sollten in die Liste prioritärer Stoffe aufgenommen werden. Die neuesten verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Informationen wurden bei der Ableitung der Umweltqualitätsnormen für diese Stoffe berücksichtigt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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