ErwGr. 15

DIR_2013_39 · zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik

Die Kontamination des Wassers und des Bodens mit Arzneimittelrückständen ist ein zunehmend auftretendes Umweltproblem. Bei der Bewertung und Überwachung der Risiken, die durch Arzneimittel für bzw. durch die aquatische Umwelt entstehen, sollten die Umweltziele der Union gebührend berücksichtigt werden. Um dieses Problem anzugehen, sollte die Kommission die Risiken der Auswirkungen von Arzneimitteln auf die Umwelt untersuchen und eine Analyse der Relevanz und Wirksamkeit des geltenden Rechtsrahmens für den Schutz der aquatischen Umwelt und der menschlichen Gesundheit durch die aquatische Umwelt vorlegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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