ErwGr. 21

DIR_2013_40 · über Angriffe auf Informationssysteme und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2005/222/JI des Rates

Im Rahmen dieser Richtlinie sind Staaten und öffentliche Stellen nach wie vor in vollem Umfang dazu verpflichtet, die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Einklang mit den bestehenden internationalen Verpflichtungen zu gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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