ErwGr. 22

DIR_2013_40 · über Angriffe auf Informationssysteme und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2005/222/JI des Rates

Diese Richtlinie stärkt die Rolle von Netzwerken wie des G8-Netzes oder des Netzes der Kontaktstellen des Europarats, die an sieben Wochentagen 24 Stunden täglich für den Informationsaustausch zur Verfügung stehen. Diese Kontaktstellen sollten in der Lage sein, wirksame Hilfe zu leisten und damit beispielsweise den Austausch verfügbarer einschlägiger Informationen und die Bereitstellung technischer Beratung oder rechtlicher Informationen für Ermittlungen und Verfahren wegen Straftaten im Zusammenhang mit Informationssystemen und dazugehörigen Daten, die den ersuchenden Mitgliedstaat betreffen, zu erleichtern. Um den reibungslosen Betrieb der Netze sicherzustellen, sollte jede Kontaktstelle in der Lage sein, beschleunigt — unter anderem mithilfe geschulten und entsprechend ausgerüsteten Personals — mit der Kontaktstelle eines anderen Mitgliedstaats Kontakt aufzunehmen. Angesichts der Schnelligkeit, mit der Cyber-Großangriffe ausgeführt werden können, sollten die Mitgliedstaaten in der Lage sein, umgehend auf dringende Ersuchen dieser Kontaktstellen um Unterstützung zu reagieren. In diesen Fällen kann es zweckmäßig sein, dass neben dem Informationsersuchen auch telefonisch Kontakt aufgenommen wird, um dafür zu sorgen, dass der ersuchte Mitgliedstaat das Ersuchen zügig bearbeitet und dass innerhalb von acht Stunden eine Rückmeldung erfolgt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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