ErwGr. 19

DIR_2013_40 · über Angriffe auf Informationssysteme und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2005/222/JI des Rates

Die Mitgliedstaaten sollten in ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften eine Regelung für erschwerende Umstände — im Einklang mit den in ihrem Rechtssystem geltenden einschlägigen Bestimmungen — vorsehen. Sie sollten sicherstellen, dass die Richter diese bei der Verurteilung von Straftätern berücksichtigen können. Es liegt im Ermessen des Richters, diese Umstände zusammen mit den übrigen Sachumständen des jeweiligen Falles zu bewerten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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