ErwGr. 6

DIR_2013_40 · über Angriffe auf Informationssysteme und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2005/222/JI des Rates

Cybergroßangriffe können durch die Störung des Betriebs der Informationssysteme und der Kommunikation wie auch durch Verlust oder Veränderung vertraulicher Informationen oder anderer Daten, die von wirtschaftlicher Bedeutung sind, erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen. Besonderes Augenmerk sollte darauf gerichtet werden, innovative kleine und mittlere Unternehmen für die Bedrohungen durch solche Angriffe und ihre Verwundbarkeit durch solche Angriffe zu sensibilisieren, da sie immer stärker vom ordnungsgemäßen Funktionieren und der Verfügbarkeit von Informationssystemen abhängig sind und oft nur begrenzte Mittel in die Informationssicherheit investieren können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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