ErwGr. 19

DIR_2013_55 · zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“)

Im Interesse der Förderung der Mobilität von Fachärzten, die bereits eine fachärztliche Qualifikation erworben haben und danach eine andere Facharztausbildung absolvieren, sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, für einige Teilbereiche der Ausbildung Befreiungen zu gewähren, wenn diese Ausbildungselemente der späteren Ausbildung bereits im Rahmen des früheren Facharztausbildungsprogramms in einem Mitgliedstaat absolviert wurden. Den Mitgliedstaaten sollte es freistehen, innerhalb bestimmter Grenzen solche Befreiungen für medizinische Spezialisierungen zu gewähren, die unter das System der automatischen Anerkennung fallen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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