ErwGr. 18

DIR_2013_55 · zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“)

Um ein hohes Niveau der öffentlichen Gesundheit und Patientensicherheit in der Union zu gewährleisten und die Richtlinie 2005/36/EG zu modernisieren, müssen die Kriterien geändert werden, die für die Festlegung der ärztlichen Grundausbildung verwendet werden, damit die Bedingungen, die sich auf die Mindestzahl von Jahren und Stunden beziehen, kumulativ angewandt werden. Ziel dieser Änderung ist es nicht, die Ausbildungsanforderungen für die ärztliche Grundausbildung zu senken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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