ErwGr. 29

DIR_2014_17 · über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010

Um die Verbraucher noch besser in die Lage zu versetzen, auf fundierter Grundlage über eine Kreditaufnahme zu entscheiden und verantwortungsvoll mit Schulden umzugehen, sollten die Mitgliedstaaten Maßnahmen unterstützen, durch die die Aufklärung der Verbraucher über eine verantwortungsvolle Kreditaufnahme und ein verantwortungsvolles Schuldenmanagement, speziell im Hinblick auf Kreditverträge, gefördert wird. Es ist ganz besonders wichtig, dass Verbrauchern, die zum ersten Mal einen grundpfandrechtlich besicherten Kredit aufnehmen, Leitlinien zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission Beispiele für bewährte Verfahren ermitteln, um die weitere Entwicklung von Maßnahmen zur Erweiterung des Finanzwissens der Verbraucher zu erleichtern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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