ErwGr. 32

DIR_2014_17 · über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010

Es ist angezeigt, sicherzustellen, dass das jeweilige Personal von Kreditgebern, Kreditvermittlern und benannten Vertretern über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um ein hohes Maß an Professionalität zu gewährleisten. Diese Richtlinie sollte daher vorschreiben, dass einschlägige Kenntnisse und Fähigkeiten auf Ebene des Unternehmens auf der Grundlage der in dieser Richtlinie dargelegten Mindestanforderungen an Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen sind. Es sollte den Mitgliedstaaten freistehen, entsprechende Anforderungen an einzelne natürliche Personen einzuführen oder aufrechtzuerhalten. Die Mitgliedstaaten sollten zulassen können, dass Kreditgeber, Kreditvermittler und benannte Vertreter je nach dem Grad der Einbeziehung des Personals in die Ausführung bestimmter Dienstleistungen oder Verfahren unterschiedliche Anforderungen an das Mindestmaß an Kenntnissen festlegen. In diesem Zusammenhang schließt der Begriff Personal ausgelagerte Mitarbeiter, die für den Kreditgeber, den Kreditvermittler oder den benannten Vertreter und innerhalb deren Organisation arbeiten, und deren Angestellte ein. Für die Zwecke dieser Richtlinie sollte das Personal, das unter diese Richtlinie fallende Tätigkeiten unmittelbar ausübt, Mitarbeiter im kundenbezogenen und nichtkundenbezogenen Bereich, einschließlich Personen in leitenden Positionen, umfassen, die eine wichtige Rolle im Kreditverfahren spielen. Personen, die unterstützende Aufgaben ausführen, welche mit dem Kreditverfahren nicht zusammenhängen (z. B. Personalabteilung, Personal im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien), sollten nicht als Personal im Sinne dieser Richtlinie betrachtet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 32 DIR_2014_17 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 32 DIR_2014_17 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.