ErwGr. 34

DIR_2014_17 · über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010

Da es wichtig ist, sicherzustellen, dass die Anforderungen an Kenntnisse und Fähigkeiten angewandt und in der Praxis eingehalten werden, sollten die Mitgliedstaaten den zuständigen Behörden vorschreiben, die Kreditgeber, Kreditvermittler und benannten Vertreter zu überwachen, und sie dazu ermächtigen, dass sie alle erforderlichen Nachweise einholen, um die Einhaltung verlässlich zu beurteilen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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