ErwGr. 15

DIR_2014_26 · über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt

Die Rechtsinhaber sollten unabhängige Verwertungseinrichtungen mit der Wahrnehmung ihrer Rechte betrauen können. Bei diesen unabhängigen Verwertungseinrichtungen handelt es sich um kommerzielle Einrichtungen, die sich von Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung unter anderem dadurch unterscheiden, dass sie nicht im Eigentum der Rechtsinhaber stehen oder von diesen kontrolliert werden. Diese unabhängigen Verwertungseinrichtungen sollten allerdings insoweit, als sie die gleichen Tätigkeiten wie die Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung ausüben, verpflichtet sein, den von ihnen vertretenen Rechtsinhabern sowie Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung, Nutzern und der Öffentlichkeit bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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