über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt
DIR_2014_26 · 104 Normen
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- Art. 1Gegenstand
- Art. 2Geltungsbereich
- Art. 3Begriffsbestimmungen
- Art. 4Allgemeine Grundsätze
- Art. 5Rechte der Rechtsinhaber
- Art. 6Mitgliedschaftsbedingungen von Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung
- Art. 7Rechte von Rechtsinhabern, die nicht Mitglied der Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung sind
- Art. 8Mitgliederhauptversammlung der Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung
- Art. 9Aufsichtsfunktion
- Art. 10Pflichten der die Geschäfte der Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung führenden Personen
- Art. 11Einziehung und Verwendung der Einnahmen aus den Rechten
- Art. 12Abzüge
- Art. 13Verteilung an die Rechtsinhaber
- Art. 14Auf der Grundlage von Repräsentationsvereinbarungen wahrgenommene Rechte
- Art. 15Abzüge und Zahlungen bei Repräsentationsvereinbarungen
- Art. 16Lizenzvergabe
- Art. 17Pflichten der Nutzer
- Art. 18Informationen an Rechtsinhaber über die Wahrnehmung ihrer Rechte
- Art. 19Informationen an andere Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung über die Wahrnehmung von Rechten auf der Grundlage von Repräsentationsvereinbarungen
- Art. 20Informationen an Rechtsinhaber, andere Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung und Nutzer auf Anfrage
- Art. 21Informationen für die Öffentlichkeit
- Art. 22Jährlicher Transparenzbericht
- Art. 23Vergabe von Mehrgebietslizenzen im Binnenmarkt
- Art. 24Kapazitäten zur Abwicklung von Mehrgebietslizenzen
- Art. 25Transparenz von Informationen über gebietsübergreifende Repertoires
- Art. 26Korrektheit der Informationen über gebietsübergreifende Repertoires
- Art. 27Korrekte und zügige Meldung und Rechnungsstellung
- Art. 28Ordnungsgemäße und unverzügliche Ausschüttung an die Rechtsinhaber
- Art. 29Verträge zwischen Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung zur Vergabe von Mehrgebietslizenzen
- Art. 30Pflicht zur Repräsentation anderer Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung bei der Mehrgebietslizenzierung
- Art. 31Zugang zur Mehrgebietslizenzierung
- Art. 32Ausnahme für Online-Rechte an Musikwerken für Hörfunk- und Fernsehprogramme
- Art. 33Beschwerdeverfahren
- Art. 34Alternative Streitbeilegungsverfahren
- Art. 35Streitbeilegung
- Art. 36Einhaltung
- Art. 37Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden
- Art. 38Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Mehrgebietslizenzen
- Art. 39Meldung der Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung
- Art. 40Bericht
- Art. 41Sachverständigengruppe
- Art. 42Schutz personenbezogener Daten
- Art. 43Umsetzung
- Art. 44Inkrafttreten
- Art. 45Adressaten
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