Art. 21 – Informationen für die Öffentlichkeit

DIR_2014_26 · über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt

(1)Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass jede Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung mindestens folgende Informationen veröffentlicht: a) ihr Statut, b) ihre Mitgliedschaftsbedingungen und die Bedingungen für die Beendigung des Wahrnehmungsauftrags, sofern diese nicht in dem Statut enthalten sind, c) Standardlizenzverträge und anwendbare Standardtarife einschließlich Ermäßigungen, d) die Liste der in Artikel 10 genannten Personen, e) die allgemeinen Grundsätze für die Verteilung der den Rechtsinhabern zustehenden Beträge, f) die allgemeinen Grundsätze für die Verwaltungskosten, g) die allgemeinen Grundsätze für Abzüge, die nicht Verwaltungskosten betreffen, Verwaltungskosten von den Einnahmen aus den Rechten und den Erträgen aus der Anlage der Einnahmen, einschließlich Abzügen für soziale, kulturelle und Bildungsleistungen, h) eine Aufstellung der von ihr geschlossenen Repräsentationsvereinbarungen und die Namen der Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung, mit denen die Verträge geschlossen wurden, i) die allgemeinen Grundsätze für die Verwendung der nicht verteilbaren Beträge, j) die verfügbaren Beschwerde- und Streitbeilegungsverfahren gemäß den Artikeln 33, 34 und 35.
(2)Die Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung veröffentlicht die Informationen nach Absatz 1 auf ihrer öffentlichen Website und hält diese Informationen auf dem aktuellen Stand.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 21 DIR_2014_26 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 21 DIR_2014_26 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.