ErwGr. 25

DIR_2014_49 · über Einlagensicherungssysteme

Es sollte möglich sein, Einlagen von der Erstattung auszuschließen, bei denen im Einklang mit dem einzelstaatlichen Recht die eingezahlten Mittel dem Einleger nicht zur Verfügung stehen, weil der Einleger und das Kreditinstitut vertraglich vereinbart haben, dass die Einlage nur zur Tilgung eines zum Kauf von Privatimmobilieneigentum aufgenommenen Darlehens dient. Solche Einlagen sollten mit dem noch ausstehenden Darlehensbetrag verrechnet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 25 DIR_2014_49 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 25 DIR_2014_49 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.