ErwGr. 28

DIR_2014_49 · über Einlagensicherungssysteme

Allerdings können Kreditinstitute unter bestimmten Umständen auf einem Markt mit hohem Konzentrationsgrad tätig sein, auf dem die meisten Kreditinstitute eine solche Größe und einen solchen Verflechtungsgrad aufweisen, dass es unwahrscheinlich wäre, dass sie im normalen Insolvenzverfahren abgewickelt werden können, ohne die Finanzstabilität zu gefährden, und daher eher einem geordneten Abwicklungsverfahren unterzogen würden. Unter diesen Umständen könnte eine niedrigere Zielausstattung für die Einlagensicherungssysteme gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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