ErwGr. 29

DIR_2014_49 · über Einlagensicherungssysteme

E-Geld und für die Ausgabe von E-Geld entgegengenommene Geldbeträge sollten im Einklang mit der Richtlinie 2009/110/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (9) nicht als Einlagen gelten und daher nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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