Art. 50 – Delegierte Rechtsakte und technische Regulierungsstandards

DIR_2014_51 · zur Änderung der Richtlinien 2003/71/EG und 2009/138/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) und der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde)

(1)Die Kommission erlässt im Einklang mit Artikel 301a delegierte Rechtsakte, um Folgendes näher zu bestimmen: a) die Bestandteile der in den Artikeln 41, 44, 46 und 47 genannten Systeme und insbesondere die Bereiche, die unter die schriftlichen Leitlinien zum Aktiv-Passiv-Management und die Anlagen — im Sinne von Artikel 44 Absatz 2 — von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen fallen; b) die in den Artikeln 44, 46, 47 und 48 genannten Funktionen.
(2)Im Interesse einer gleichmäßigen Harmonisierung im Hinblick auf diesen Abschnitt und vorbehaltlich des Artikels 301b erstellt die EIOPA Entwürfe technischer Regulierungsstandards, in denen Folgendes näher bestimmt wird: a) die Anforderungen im Sinne von Artikel 42 und die diesen unterworfenen Funktionen; b) die Bedingungen für Outsourcing, insbesondere an Dienstleister in Drittländern. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die in Unterabsatz 1 genannten technischen Regulierungsstandards gemäß den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zu erlassen.
(3)Im Interesse einer gleichmäßigen Harmonisierung in Bezug auf die Bewertung nach Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe a und vorbehaltlich des Artikels 301b arbeitet die EIOPA Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, um die Bestandteile dieser Bewertung näher zu bestimmen. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die in Unterabsatz 1 genannten technischen Regulierungsstandards gemäß den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zu erlassen.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.06.2025

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