ErwGr. 7

DIR_2014_51 · zur Änderung der Richtlinien 2003/71/EG und 2009/138/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) und der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde)

Damit das ESFS reibungslos funktionieren kann, müssen die Gesetzgebungsakte der Union im Tätigkeitsbereich der drei ESA geändert werden. Dazu zählen die Festlegung des Umfangs bestimmter Befugnisse der ESA, die Integration bestimmter Befugnisse in bestehende, in einschlägigen Gesetzgebungsakten der Union festgelegte Verfahren sowie Änderungen, die ein reibungsloses und wirksames Funktionieren der ESA im Kontext des ESFS gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.06.2025

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