ErwGr. 9

DIR_2014_51 · zur Änderung der Richtlinien 2003/71/EG und 2009/138/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) und der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde)

Die einschlägigen Gesetzgebungsakte sollten die Bereiche festlegen, in denen die ESA zur Erarbeitung von Entwürfen technischer Standards ermächtigt sind, und wie diese Standards angenommen werden sollen. Im Falle delegierter Rechtsakte sollten die einschlägigen Gesetzgebungsakte die Elemente, Bedingungen und Spezifizierungen, wie in Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgeführt, festlegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.06.2025

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