ErwGr. 13

DIR_2014_53 · über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG

Der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre der Nutzer von und Teilnehmer an Funkanlagen sowie der Schutz vor Betrug können durch besondere Funktionen der Anlagen verbessert werden. In entsprechenden Fällen sollten Funkanlagen daher so konzipiert sein, dass sie diese Funktionen unterstützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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