ErwGr. 43

DIR_2014_53 · über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG

Die CE-Kennzeichnung bringt die Konformität einer Funkanlage zum Ausdruck und ist die sichtbare Folge eines umfassenden Vorgangs, der die Konformitätsbewertung im weiteren Sinne einschließt. Die allgemeinen Grundsätze, die der CE-Kennzeichnung zugrunde liegen, sind in der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 festgelegt. Die Regeln zur Anbringung des CE-Kennzeichens sollten in dieser Richtlinie festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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