ErwGr. 44

DIR_2014_53 · über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG

Die Vorschrift zur Anbringung des CE-Kennzeichens an Produkten ist wichtig für die Information der Verbraucher und der Behörden. Durch die in der Richtlinie 1999/5/EG festgelegte Möglichkeit, bei Geräten geringer Größe ein verkleinertes CE-Kennzeichen anzubringen, sofern dieses weiterhin sichtbar und lesbar ist, wurde die Anwendung der genannten Vorschrift vereinfacht, ohne dass ihre Wirksamkeit darunter litt; diese Möglichkeit sollte daher in die vorliegende Richtlinie aufgenommen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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