Art. 6 – Kernelemente einer elektronischen Rechnung

DIR_2014_55 · über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen

Die Kernelemente einer elektronischen Rechnung umfassen unter anderem
a)Prozess- und Rechnungskennungen,
b)Rechnungszeitraum,
c)Informationen über den Verkäufer,
d)Informationen über den Käufer,
e)Informationen über den Zahlungsempfänger,
f)Informationen über den Steuervertreter des Verkäufers,
g)Auftragsreferenz,
h)Lieferungsdetails,
i)Anweisungen zur Ausführung der Zahlung,
j)Informationen über Zu- oder Abschläge,
k)Informationen zu den einzelnen Rechnungszeilenposten,
l)Rechnungsgesamtbeträge,
m)MwSt.-Aufschlüsselung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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