ErwGr. 106

DIR_2014_59 · zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates

Um eine kritische Masse zu erreichen und prozyklische Wirkungen zu vermeiden, die entstünden, wenn die Finanzierungsmechanismen in einer Systemkrise ausschließlich auf nachträglich erhobene Beiträge zurückgreifen könnten, ist es unbedingt erforderlich, dass die den nationalen Finanzierungsmechanismen ex ante zur Verfügung stehenden Mittel wenigstens eine bestimmte Mindesthöhe erreichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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