ErwGr. 12

DIR_2014_62 · zum strafrechtlichen Schutz des Euro und anderer Währungen gegen Geldfälschung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2000/383/JI des Rates

Banknoten und Münzen, die noch nicht offiziell von der EZB oder von den nationalen Zentralbanken und Münzprägestätten ausgegeben wurden, sollten ebenfalls unter den Schutz nach dieser Richtlinie fallen. Beispielsweise sollte ein solcher Schutz für Euro-Münzen mit neuen nationalen Seiten und für neue Euro-Banknotenserien bestehen, die noch nicht offiziell in Umlauf gebracht wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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