ErwGr. 15

DIR_2014_62 · zum strafrechtlichen Schutz des Euro und anderer Währungen gegen Geldfälschung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2000/383/JI des Rates

Geldfälschung wird in den Mitgliedstaaten seit jeher mit schweren strafrechtlichen Sanktionen geahndet. Grund dafür ist die Tatsache, dass Geldfälschung eine schwer wiegende Handlung mit negativen Folgen für die Bürger und Unternehmen ist und es erforderlich ist, das Vertrauen der Bürger und Unternehmen in die Echtheit des Euro und anderer Währungen zu wahren. Dies gilt besonders für den Euro als einheitliche Währung von über 330 Mio. Menschen im Euro-Währungsgebiet und als zweitwichtigste internationale Währung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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