ErwGr. 6

DIR_2014_63 · zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honig

Hat der Honig seinen Ursprung in mehr als einem Mitgliedstaat oder Drittland, so kann — gemäß der Richtlinie 2001/110/EG — die obligatorische Angabe der Ursprungsländer durch eine der folgenden Angaben ersetzt werden: „Mischung von Honig aus EG-Ländern“, „Mischung von Honig aus Nicht-EG-Ländern“, „Mischung von Honig aus EG-Ländern und Nicht-EG-Ländern“. Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon ist die Europäische Union an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten. Daher sollten die einschlägigen Kennzeichnungsbestimmungen angepasst werden, indem „EG“ durch „EU“ ersetzt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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