ErwGr. 5

DIR_2014_87 · zur Änderung der Richtlinie 2009/71/Euratom über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen

Durch den Nuklearunfall von Fukushima (Japan) im Jahr 2011 wurde weltweit die Aufmerksamkeit erneut auf die Maßnahmen gelenkt, die zur Minimierung der Risiken und zur Gewährleistung einer belastbaren nuklearen Sicherheit notwendig sind. Auf der Grundlage der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24./25. März 2011 führten die zuständigen nationalen Regulierungsbehörden gemeinsam mit der Kommission im Rahmen der Europäischen Gruppe der Regulierungsbehörden für nukleare Sicherheit (European Nuclear Safety Regulators Group — ENSREG), festgelegt im Kommissionsbeschluss 2007/530/Euratom (8), gemeinschaftsweit umfassende Risiko- und Sicherheitsbewertungen in Kernkraftwerken („Stresstests“) durch. Diese zeigten eine Reihe von Verbesserungsmöglichkeiten bei den Konzepten für nukleare Sicherheit und den Vorgehensweisen der Betreiber in den teilnehmenden Ländern auf.
Der Europäische Rat forderte die Kommission zudem auf, erforderlichenfalls den bestehenden Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen zu überprüfen und alle erforderlichen Verbesserungen vorzuschlagen. Er betonte ferner, dass in der Union die höchsten Standards für die nukleare Sicherheit umgesetzt und ständig verbessert werden sollten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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