ErwGr. 7

DIR_2014_87 · zur Änderung der Richtlinie 2009/71/Euratom über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen

Bei der Entscheidungsfindung der Regulierungsbehörden sollten Kompetenzen und Fachkenntnisse, die von einer Organisation für technische Unterstützung zur Verfügung gestellt werden können, berücksichtigt werden. Diese Fachkenntnisse sollten auf — unter anderem aus praktischen Erfahrungen und sicherheitsbezogener Forschung stammenden — wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik, auf Wissensmanagement und auf geeigneten technischen Mitteln basieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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