ErwGr. 24

DIR_2014_89 · zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung

Um darauf hinzuwirken, dass maritime Raumordnungspläne auf verlässlichen Daten beruhen, und um zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, ist es unerlässlich, dass die Mitgliedstaaten die besten verfügbaren Daten und Informationen nutzen, indem sie den einschlägigen Interessenträgern den Austausch von Informationen nahelegen und die bestehenden Instrumente und Werkzeuge zur Datenerhebung nutzen, wie sie im Rahmen der Initiative „Meereskenntnisse 2020“ und der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (18) entwickelt wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.06.2025

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