ErwGr. 6

DIR_2014_90 · über Schiffsausrüstung und zur Aufhebung der Richtlinie 96/98/EG des Rates

Die mit der Anwendung der Richtlinie 96/98/EG gewonnenen Erfahrungen haben gezeigt, dass zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Anwendung und Durchsetzung jener Richtlinie zu verbessern und den Rechtsrahmen einfacher zu gestalten, gleichzeitig aber auch sicherzustellen, dass die IMO-Anforderungen in der gesamten Union einheitlich umgesetzt und angewandt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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