ErwGr. 39

DIR_2014_91 · zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen

Damit die ESMA in der Lage ist, im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 eine größere Kohärenz bei den Ergebnissen der Aufsicht zu erreichen, sollten alle öffentlich bekanntgemachten Sanktionen gleichzeitig der ESMA mitgeteilt werden, die zudem einen Jahresbericht über alle verhängten Sanktionen veröffentlichen sollte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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