ErwGr. 42

DIR_2014_92 · über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen

Die Mitgliedstaaten sollten Kreditinstituten die Möglichkeit einräumen können, Verbrauchern, die bereits Inhaber eines aktiven und zumindest gleichwertigen Zahlungskontos in demselben Mitgliedstaat sind, die Eröffnung eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen zu verweigern. Zur Überprüfung, ob ein Verbraucher bereits Inhaber eines Zahlungskontos ist, sollten sich die Kreditinstitute auf eine ehrenwörtliche Erklärung des Verbrauchers stützen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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