ErwGr. 43

DIR_2014_92 · über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen

Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Kreditinstitute Anträge auf Eröffnung eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen innerhalb der in dieser Richtlinie genannten Fristen bearbeiten und dass die Kreditinstitute den Verbraucher im Falle einer Ablehnung eines solchen Antrags über die dafür vorliegenden konkreten Gründe informieren, es sei denn, eine solche Mitteilung würde der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung oder der Richtlinie 2005/60/EG zuwiderlaufen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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