ErwGr. 11

DIR_2014_95 · zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen

In Absatz 47 des Abschlussdokuments der Rio+20-Konferenz der Vereinten Nationen mit dem Titel „Die Zukunft, die wir wollen“ wird die Bedeutung der Berichterstattung über unternehmerische Nachhaltigkeit anerkannt und den Unternehmen nahegelegt, die Aufnahme von Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Berichtszyklus zu erwägen. Außerdem werden die Industrie, die interessierten Regierungen und die maßgeblichen Interessenträger ermutigt, gegebenenfalls mit Unterstützung des Systems der Vereinten Nationen Modelle für bewährte Praktiken zu entwickeln und die Einbeziehung finanzieller und nichtfinanzieller Informationen unter Berücksichtigung der aus den bereits bestehenden Rahmenwerken gewonnenen Erfahrungen zu erleichtern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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