ErwGr. 13

DIR_2014_95 · zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen

Auf seiner Tagung vom 24. und 25. März 2011 forderte der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen eine Verringerung der Belastung durch gesetzliche Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), und schlug Maßnahmen zur Steigerung der Produktivität vor, während die Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum darauf abzielt, die unternehmerischen Rahmenbedingungen für KMU zu verbessern und ihre Internationalisierung zu fördern. Daher sollten die neuen Offenlegungsanforderungen gemäß dem Grundsatz „Vorfahrt für KMU“ nur für bestimmte große Unternehmen und Gruppen gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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