ErwGr. 14

DIR_2014_95 · zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen

Der Geltungsbereich dieser nichtfinanziellen Offenlegungsanforderungen sollte unter Bezugnahme auf die durchschnittliche Beschäftigtenzahl, die Bilanzsumme und den Nettoumsatzerlöse definiert werden. KMU sollten von zusätzlichen Anforderungen befreit werden, und die Pflicht zur Offenlegung einer nichtfinanziellen Erklärung sollte nur für große Unternehmen, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind, und Unternehmen von öffentlichem Interesse, die Mutterunternehmen einer großen Gruppe sind, gelten, wobei in jedem Fall Bedingung ist, dass sie durchschnittlich mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen, wobei dies im Fall von Gruppen auf einer konsolidierten Basis berechnet wird. Dies sollte die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, die Angabe nichtfinanzieller Informationen von anderen Unternehmen und Gruppen als jenen, die unter diese Richtlinie fallen, zu verlangen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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