ErwGr. 17

DIR_2014_95 · zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen

Um die Angabe nichtfinanzieller Informationen durch Unternehmen zu erleichtern, sollte die Kommission unverbindliche Leitlinien verfassen, einschließlich der wichtigsten allgemeinen und sektorspezifischen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren. Die Kommission sollte derzeitige bewährte Verfahren, internationale Entwicklungen und die Ergebnisse entsprechender Initiativen der Union berücksichtigen. Die Kommission sollte geeignete Konsultationen, auch mit relevanten Interessenträgern, durchführen. In Bezug auf Umweltaspekte sollte die Kommission zumindest Landnutzung, Wassernutzung, Treibhausgasemissionen und Werkstoffeinsatz behandeln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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